Eine Sammlung von verschiedenen Beiträgen über Diskussionen in der Sozialen Arbeit, die teilsweise aus oder über das Arbeitsumfeld der Gästewohnung berichten.
Partizipation gilt mittlerweile als wesentliches Prinzip pädagogischen Handelns. Auffällig scheint, dass in Fachdiskursen
zu Partizipation die Betrachtung innerhalb von Zwangskontexten gerne umgangen wird, da man meint, dass
sich unfreiwillige Kontexte und Partizipation ohnedies ausschließen. Der etwaige Widerspruch von Partizipation
und Zwangskontext ist jedoch eng an das sozialarbeiterische Dilemma zwischen Hilfe und Kontrolle gebunden, mit
welchem Sozialarbeiter*innen ständig arbeiten müssen. Je enger der Zwangskontext gefasst ist bzw. je geringer der
Selbstbestimmungsanteil in der Hilfeplanung ausfällt, desto höher sind meist die Kontrollaufgaben für die Sozialarbeiter*
innen. Es lässt sich daher sagen, dass die Umsetzung des Beteiligungsanspruchs in unfreiwilligen Kontexten
eine besondere Herausforderung darstellt, der wir uns in folgendem Artikel nähern wollen.
Was lernt man als Kind auf einem Abenteuer- oder Bauspielplatz?Was ist „das Besondere“ an dieser Angebotsform
der großstädtischen Jugendhilfe?Was nimmt man von dem, wasman dort in der Kindheit erfahren und erlebt hat,mit
ins spätere Erwachsenenleben – was bleibt hängen? Der Autor des folgenden Beitrags ist vor vielen Jahren auf einem
Hamburger Abenteuerspielplatz groß geworden und erzählt, aus seiner heutigen Erwachsenensicht, was diese
Zeit für ihn und seine damaligen Freunde bedeutet hat.
Nicola Strack, alleinerziehende Mutter
und 28 Jahre alt, zieht auf Initiative des
ASD mit ihrem Neugeborenen nach gewaltsamen
häuslichen Beziehungskonflikten
in die Gästewohnung des ASP
Wegenkamp. Vorrangiges Ziel ist, die
Mutter – und v.a. auch das Baby – vor
den elterlichen Auseinandersetzungen
zu schützen.
Nicola hat zwei weitere Jungen im Alter
von vier und neun Jahren, die in einer
Pflegestelle außerhalb Hamburgs leben.
Sie nutzt die Zeit in der Gästewohnung,
die sich als Jugendhilfemaßnahme laut
Hilfeplanung erst einmal nur auf sie und
ihren Säugling bezieht, um die Bedingungen
für die dauerhafte Rückkehr ihrer
beiden größeren Jungen herzustellen
und diese dann auch durchzusetzen.
Heute lebt sie mit ihren drei Kindern in
einer eigenen Wohnung. Im folgenden
Gesprächsprotokoll erzählt sie, wie ihr
das gelungen ist, welche Hürden es gab
und was sie dem Bürgermeister und den
Organisationen der Jugendhilfe empfehlen
würde.
Bedingungslose Kapitulation
Sind freiheitsberaubende Maßnahmen Orte der Verlässlichkeit?
von Manuel Essberger
„Gummibärchen werden in Tüten gehalten
– aber das geschieht zu ihrem eigenen
Schutz“. So jedenfalls heißt es in
der Gummibärchenwerbung. Kann man
die Gummibärchenpädagogik auf „delinquente“
Kinder übertragen? Eine
Antwort finden wir in der EREV-Veröffentlichung
„ Gewaltbereite Jugendliche“:
„Geschlossene Gruppen bieten
zunächst Schutz und Sicherheit. Diese
sind jedoch auch in der GU begrenzt,
denn es gibt auch dort (sexuelle) Gewalt,
vor allem unter den Jugendlichen,
aber auch Gewalt seitens der Fachkräfte
ist nach neuesten Studien nicht auszuschließen.
(...) Sie [die Jugendlichen] erfahren
in der GU oft erstmals in ihrem
Leben feste Regeln, Konsequenzen und
eine Tagesstruktur. Diese Verlässlichkeit
ermöglicht ihnen Selbstwirksamkeit,
denn sie erfahren zum Beispiel,
,wenn ich das und das tue, bekomme ich
Ausgang‘“.
Vor 13 Jahren richtete der AbenteuerspielplatzWegenkamp –mit seinem Standort amRande einerUnterkunft für obdachlose
Familien in Hamburg Stellingen – für die jungen BesucherInnen eine Gästewohnung ein – als flexible und
sozialräumliche Jugendhilfeeinrichtung für Notfälle aller Art. Im folgenden Beitrag begründen die KollegInnen, warum
der Träger sich, nach anfänglicher Einzelfallfianzierung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, für das in der
OKJA übliche Zuwendungsverfahren entschieden hat.
Erna P. liegt im massiven Konflikt mit ihren Eltern und sucht Unterstützung der Jugendhilfe gegen die
rechtliche Bestimmungsmacht der Sorgeberechtigten.Sie lebt seit mehreren Monaten auf der Straße und ist
in Kontakt mit einem Jugendsozialarbeiter. Als sie schließlich weitergehende Angebote der Jugendhilfe in
anspruch nehmen möchte, verweigert die Mutter das Einverständnis.
Die KollegInnen sehen Hinweise auf eine Gefährdung im Sinne der §§ 8a KJHG und 1666 BGB.
Fragestellung:
Wie kann Kinderschutz umgesetzt werden, wenn das Kind die eigene “Herausnahme” fordert und
die eltern sich dagen sperren?
Wie(weit) ist es gelungen, eine gemeinsame Problemdefinition der verschiedenen Beteiligten und
damit die Voraussetzung für gemeinsam getragene Lösungswege zu schaffen?
Kinder und Jugendliche als Gewalttäter – die, glaubt man den
Stellungnahmen und Statistiken der Innenbehörde, immer
jünger werden und immer brutaler agieren – geraten regelmäßig
in den Fokus der öffentlichen und medialen Diskussion.
Schulen (zumindest in den sozial randständigen Quartieren)
sind – so das vermittelte Bild – in vielen Fällen nicht mehr zivilisierte
Lernorte, sondern Zentren jugendlicher Gewalt, jugendlicher
Provokation und organisierter Respektlosigkeit
gegenüber der Erwachsenenwelt.