Eine Sammlung von verschiedenen Beiträgen über Diskussionen in der Sozialen Arbeit, die teilsweise aus oder über das Arbeitsumfeld der Gästewohnung berichten.

Partiziption in Zwangskontexten

Partizipation gilt mittlerweile als wesentliches Prinzip pädagogischen Handelns. Auffällig scheint, dass in Fachdiskursen zu Partizipation die Betrachtung innerhalb von Zwangskontexten gerne umgangen wird, da man meint, dass sich unfreiwillige Kontexte und Partizipation ohnedies ausschließen. Der etwaige Widerspruch von Partizipation und Zwangskontext ist jedoch eng an das sozialarbeiterische Dilemma zwischen Hilfe und Kontrolle gebunden, mit welchem Sozialarbeiter*innen ständig arbeiten müssen. Je enger der Zwangskontext gefasst ist bzw. je geringer der Selbstbestimmungsanteil in der Hilfeplanung ausfällt, desto höher sind meist die Kontrollaufgaben für die Sozialarbeiter* innen. Es lässt sich daher sagen, dass die Umsetzung des Beteiligungsanspruchs in unfreiwilligen Kontexten eine besondere Herausforderung darstellt, der wir uns in folgendem Artikel nähern wollen.

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Wir Kinder vom Bauspielplatz

Was lernt man als Kind auf einem Abenteuer- oder Bauspielplatz?Was ist „das Besondere“ an dieser Angebotsform der großstädtischen Jugendhilfe?Was nimmt man von dem, wasman dort in der Kindheit erfahren und erlebt hat,mit ins spätere Erwachsenenleben – was bleibt hängen? Der Autor des folgenden Beitrags ist vor vielen Jahren auf einem Hamburger Abenteuerspielplatz groß geworden und erzählt, aus seiner heutigen Erwachsenensicht, was diese Zeit für ihn und seine damaligen Freunde bedeutet hat.

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Der Kampf um meine Kinder war sehr schwer

Nicola Strack, alleinerziehende Mutter und 28 Jahre alt, zieht auf Initiative des ASD mit ihrem Neugeborenen nach gewaltsamen häuslichen Beziehungskonflikten in die Gästewohnung des ASP Wegenkamp. Vorrangiges Ziel ist, die Mutter – und v.a. auch das Baby – vor den elterlichen Auseinandersetzungen zu schützen. Nicola hat zwei weitere Jungen im Alter von vier und neun Jahren, die in einer Pflegestelle außerhalb Hamburgs leben. Sie nutzt die Zeit in der Gästewohnung, die sich als Jugendhilfemaßnahme laut Hilfeplanung erst einmal nur auf sie und ihren Säugling bezieht, um die Bedingungen für die dauerhafte Rückkehr ihrer beiden größeren Jungen herzustellen und diese dann auch durchzusetzen. Heute lebt sie mit ihren drei Kindern in einer eigenen Wohnung. Im folgenden Gesprächsprotokoll erzählt sie, wie ihr das gelungen ist, welche Hürden es gab und was sie dem Bürgermeister und den Organisationen der Jugendhilfe empfehlen würde.

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Bedingungslose Kapitulation – sind freiheitsberaubende Maßnahmen Orte der Verlässlichkeit?

Bedingungslose Kapitulation Sind freiheitsberaubende Maßnahmen Orte der Verlässlichkeit? von Manuel Essberger „Gummibärchen werden in Tüten gehalten – aber das geschieht zu ihrem eigenen Schutz“. So jedenfalls heißt es in der Gummibärchenwerbung. Kann man die Gummibärchenpädagogik auf „delinquente“ Kinder übertragen? Eine Antwort finden wir in der EREV-Veröffentlichung „ Gewaltbereite Jugendliche“: „Geschlossene Gruppen bieten zunächst Schutz und Sicherheit. Diese sind jedoch auch in der GU begrenzt, denn es gibt auch dort (sexuelle) Gewalt, vor allem unter den Jugendlichen, aber auch Gewalt seitens der Fachkräfte ist nach neuesten Studien nicht auszuschließen. (...) Sie [die Jugendlichen] erfahren in der GU oft erstmals in ihrem Leben feste Regeln, Konsequenzen und eine Tagesstruktur. Diese Verlässlichkeit ermöglicht ihnen Selbstwirksamkeit, denn sie erfahren zum Beispiel, ,wenn ich das und das tue, bekomme ich Ausgang‘“.

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Schnell – flexibel – entspezialisiert

Vor 13 Jahren richtete der AbenteuerspielplatzWegenkamp –mit seinem Standort amRande einerUnterkunft für obdachlose Familien in Hamburg Stellingen – für die jungen BesucherInnen eine Gästewohnung ein – als flexible und sozialräumliche Jugendhilfeeinrichtung für Notfälle aller Art. Im folgenden Beitrag begründen die KollegInnen, warum der Träger sich, nach anfänglicher Einzelfallfianzierung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, für das in der OKJA übliche Zuwendungsverfahren entschieden hat.

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Hamburger Kinderschutztage 2009 (Fallbeispiel)

Erna P. liegt im massiven Konflikt mit ihren Eltern und sucht Unterstützung der Jugendhilfe gegen die rechtliche Bestimmungsmacht der Sorgeberechtigten.Sie lebt seit mehreren Monaten auf der Straße und ist in Kontakt mit einem Jugendsozialarbeiter. Als sie schließlich weitergehende Angebote der Jugendhilfe in anspruch nehmen möchte, verweigert die Mutter das Einverständnis. Die KollegInnen sehen Hinweise auf eine Gefährdung im Sinne der §§ 8a KJHG und 1666 BGB. Fragestellung: 􀂾 Wie kann Kinderschutz umgesetzt werden, wenn das Kind die eigene “Herausnahme” fordert und die eltern sich dagen sperren? 􀂾 Wie(weit) ist es gelungen, eine gemeinsame Problemdefinition der verschiedenen Beteiligten und damit die Voraussetzung für gemeinsam getragene Lösungswege zu schaffen?

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Wenn Schule krank macht…

Kinder und Jugendliche als Gewalttäter – die, glaubt man den Stellungnahmen und Statistiken der Innenbehörde, immer jünger werden und immer brutaler agieren – geraten regelmäßig in den Fokus der öffentlichen und medialen Diskussion. Schulen (zumindest in den sozial randständigen Quartieren) sind – so das vermittelte Bild – in vielen Fällen nicht mehr zivilisierte Lernorte, sondern Zentren jugendlicher Gewalt, jugendlicher Provokation und organisierter Respektlosigkeit gegenüber der Erwachsenenwelt.

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